Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet unter dem Label EXIST ein Förderprogramm an, das auf den akademischen Bereich zugeschnitten ist. In diesem Artikel stellen wir das Programm vor. Für deine Fragen ist der Digitale Hub gerne dein Ansprechpartner.
Drei Förderprogrammlinien
EXIST setzt sich aus drei Programm-Elementen zusammen:
- Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Hochschulabsolventen und Wissenschaftler bei technologie- und wissensbasierten Existenzgründungen.
- EXIST-Forschungstransfer fördert Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der Machbarkeit Gründungsideen aus der Forschung.
- Daneben trachtet das BMWi mit seinem Programm EXIST-Gründungskultur danach, Hochschulen ganz allgemein gründerfreundlicher zu machen.
EXIST-Gründungsnetzwerke
In fast jeder Hochschule oder Fachhochschule existiert mindestens eine Anlaufstelle für Gründer. In der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg ist das beispielsweise das Zentrum für Wissenschafts- und Technologietransferund in der Universität Bonn das Forschungsdezernat.
Häufig sind diese Stellen dann auch in die regionale oder überregionale Startup-Szene hinein vernetzt. Der Digitale Hub Bonn pflegt zum Beispiel Beziehungen zu den umliegenden Hochschulen und in die Startup-Community hinein.
Leistungen des EXIST-Gründerstipendiums
Die Leistungen können sich durchaus sehen lassen. Das Stipendium soll den Lebensunterhalt des Gründers sichern. Es ist gestaffelt wie folgt:
- Studierende erhalten 1.000 Euro pro Monat
- Technische Mitarbeiter erhalten 2.000 Euro pro Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss erhalten 2.500 Euro pro Monat
- Promovierte erhalten 3.000 Euro pro Monat
Eltern erhalten einen Kinderzuschlag von 150 Euro Pro Monat und pro Kind. Darüber hinaus werden Sachausgaben bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen und bis zu 30.000 Euro für Teamgründungen sowie Coaching-Kosten bis zu 5.000 Euro übernommen.
Kleiner Wermutstropfen: Der warme Regen dauert maximal ein Jahr. Dann endet die Förderdauer.
Wenn du das EXIST-Gründerstipendium ergattern möchtest, findest du hierInformationen zum Projektantrag sowie einen Link für den Download der Antragsunterlagen.
Fallstricke und Bestimmungen
Die Bestimmungen sind umfangreich und werden hier nicht in allen Einzelheiten wiedergegeben. Dazu existieren andere Ressourcen, wie zum Beispiel die Förderrichtlinie zum EXIST-Gründerstipendium oder die FAQ, die das BMWi dankenswerterweise veröffentlicht.
Wenn du das EXIST-Stipendium für dein Startup beantragen (lassen) möchtest, solltest du folgende Dinge beachten:
Die Gründung muss innovativ sein
Das BMWi fördert “anspruchsvolle innovative Gründungen aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung heraus”.
Anspruchsvoll bedeutet, dass die Gründung einen Wissenschaftsbezug haben muss. Ideal sind Ideen, die aus einer wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule heraus entstanden sind, etwa einer Bachelor-, Master- oder Promotionsarbeit.
Innovativ bedeutet, dass die Idee nicht schon in dieser oder anderer Form am Markt präsent ist. Hast du ein Patent oder Schutzrechte auf deine Entwicklung angemeldet oder kannst dies tun? Das wäre ein zweifelsfreier Nachweis für den innovativen Charakter.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Gründungsidee wirtschaftlich erfolgversprechend und der anvisierte Markt ausreichend groß ist. Selbstredend muss das Geschäftsmodell dem Nutzer oder Kunden auch einen greifbaren Mehrwert bringen.
Besser im Team
Bartosz Kajdas vom Innovations- und Gründerzentrum Highest der TU Darmstadt betont in einem Artikel im Blog “Gründerszene”, wie wichtig es ist, dass der Wissensgeber (Stipendiat) ein kompetentes Team um sich sammelt. Ideal seien dreiköpfige Teams, deren Mitglieder sich gegenseitig ergänzen und gewährleisten, dass der Entwicklungsbedarf während der Projektphase gedeckt werden kann.
Sichere dir die Unterstützung deiner Hochschule
EXIST-Anträge werden nicht von den Stipendiaten, sondern von deren Hochschule gestellt. Voraussetzung für die Förderung ist die Gründungsbetreuung durch ein Gründungsnetzwerk oder einen Gründungsberater bzw. Coach mit entsprechender Erfahrung mit Existengründungen aus der Wissenschaft. Die antragstellende Stelle, im Zweifel deine Hochschule, benennt eine Hochschullehrer als Mentor und sollte dir kostenfei die notwendigen Räume, Forschungseinrichtungen und Infrastruktur zur Verfügung stellen.
Auftragsarbeiten sind nicht förderungsfähig
In der Förderrichtlinie heißt es unmissverständlich: “Produktentwicklungen im Auftrag Dritter sind unzulässig und von der Förderung ausgeschlossen”
Du darfst kaum weitere Einkünfte haben
Stipendiaten dürfen maximal fünf Stunden pro Woche einer entgeltlichen Nebentätigkeit nachgehen. Und sie dürfen auch keine sonstigen Stipendien und/oder Beschäftigungsverhältnisse haben.
Gründe nicht voreilig
Du darfst dein Unternehmen erst nach Beginn der Förderung gründen. Diese dient ja ausdrücklich der Vorbereitung einer Gründung. Gründest du dein Startup während der Förderphase, so ist das unschädlich.
Lege einen Businessplan vor
Gründer sollten nach fünf Monaten erste Ergebnisse zum Businessplan vorlegen und nach zehn Monaten ihren Businessplan fertiggestellt haben. Dabei sind der Gründungs-Coach und das Gründungsnetzwerk behilflich.
Nimm dir Zeit
Für das EXIST-Gründerstipendium gibt es keine besonderen Fristen. Du kannst deinen Antrag in aller Ruhe stellen (lassen), wenn du dir sicher bist, dass deine Hochschule dich unterstützt.
Wer nimmt den Antrag entgegen?
Das BMWi hat das Forschungszentrum Jülich als Projektträger bestimmt. Dorthin sollte auch der Antrag gerichtet werden. Antragsformulare sind bis spätestens 31. Dezember 2020 in schriftlicher und elektronischer Form hier einzureichen:
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsstelle Berlin
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-4 61
Fax (0 30) 2 01 99-4 70
E-Mail: ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de
Internet: http://www.ptj.de
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de abgerufen werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.