Genau so ähnlich wie in einer Partnerschaft kann es sein, dass sich Perspektiven und Zukunftspläne der Mitgründer*innen nicht mehr übereinstimmen und der Ausstieg die einzige Alternative ist. Doch was passiert beim Mitgründer-Ausstieg? Wie sieht es mit den Geschäftsanteilen während der Vesting-Phase aus? Wo findet man ein gutes Mustervertragsset? Dazu mehr im Beitrag!
Investment, Finanzierungsrunde, Vesting und Co.
Beginnen wir zunächst einmal mit einigen Begriffserläuterungen und deren Wichtigkeit für Gründerinnen und Gründer eines Start-ups bei einem Mitgründer-Ausstieg. Ein Investor, investiert in ein Vorhaben oder in ein Start-up, welches in seinen Augen einen Nutzen bzw. wirtschaftlichen Erfolg trägt. Bei stark wachsenden Start-ups oder durch eine Erweiterung der Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten kann es sogar sein, dass bei einer Finanzierungsrunde Kapitalanlagen durch Investoren erhöht werden. Und was passiert, wenn eine Mitgründerin bzw. ein Mitgründer aussteigt? Da kommt das Schlagwort „Vesting“ ins Spiel!
„Vesting“
Vesting bezeichnet eine Abrede von verliehenen bzw. übertragenen
Beteiligungsrechten eines Mitgründers bzw. Mitarbeiters nach
einer bestimmten Zeitperiode auch Vesting-Periode genannt.
-Quelle: Gründerszene Lexikon–
Vesting: Eine Absicherung für verbleibende Mitgründer!
Das Hauptziel des Vesting-Verfahrens ist es, die Geschäftsanteile des ausgeschiedenen Gründers wieder zurück an die Gesellschaft oder eines zukünftigen Gründers zu übertragen. Somit wird zum einen vermieden, dass Geschäftsanteile an fremde weitervergeben werden und zum anderen, dass verbleibende Co-Founder ihre Geschäftsanteile nicht mit dem neuen Co-Founder teilen müssen. Und was sind die Rahmenbedingungen?
Klären wir nun die Funktionsweise dieses Sanktionsmechanismus. Jeder einzelne Gründer bzw. Gründerin verpflichtet sich, innerhalb einer bestimmten Laufzeit des Vestings, einen bestimmten Anteil seiner an die Gesellschaft oder einen Dritten zu übertragen. Diese Frist liegt meistens bei drei bis vier Jahren. Die Höhe der zu übertragenden Geschäftsanteile ergeben sich nach dem Zeitpunkt, in dem der Co-Founder aus dem Start-up ausscheidet. Der Gründer vestet sich seine Geschäftsanteile entweder in monatlichen oder quartalsweisen Schritten. Eine Rückübertragungspflicht hinsichtlich der gevesteten Geschäftsanteile ist nicht möglich.
Vesting-Regelungen: Good Leaver or Bad Leaver?
Bei einem Mitgründer-Ausstieg ist zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden: Bad Leaver und Good Leaver. Diese zwei Unterschiede sind hinsichtlich der Höhe der abzugebenden Geschäftsanteile bzw. des Preises äußerst wichtig. Ein aussteigender Mitgründer ist dann ein Good Leaver, wenn er aus einem triftigen Grund, wie beispielsweise eine schwere Krankheit sein Arbeitsverhältnis beendet. In diesem Fall muss der Gründer alle seine Geschäftsanteile am Start-up abgeben, erhält für die gevesteten Anteile jedoch den Verkehrswert ausbezahlt.
Falls ein Gründer jedoch seine Tätigkeit ohne wichtigen Grund einstellt, zählt er als Bad Leaver. In diesem Fall muss der Gründer alle seine Geschäftsanteile am Start-up abgeben und erhält für diese -egal, ob gevestet oder nicht gevestet – nur den Nominalwert.
Fazit: Wo finde ich ein gutes Mustervertragsset?
Unser Tipp an Gründer*innen und Gründungswillige Menschen da draußen ist es, das Thema Vesting bei Verhandlungen immer im Vordergrund zu halten. Auch Mitgründer*innen sind Menschen und können ihre Meinungen und Pläne jederzeit ändern. Ein gutes Mustervertragsset für Start-ups inkl. Vesting-Klauseln findest du zum Beispiel unter cooperativa.vcoder unter foundersbox.vc. Falls Du aber auf der Suche nach einem besonderen Muster bist und weitere spezielle Fragen hast, dann kontaktiere einfach unser Program & Community Manager, Simon Hecht unter folgender Mail-Adresse: simon.hecht@digitalhub.de oder Telefonnummer: +49 228 4334 2602.
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