Eröffnungsbilanz

Eröffnungsbilanz: Die Gründungsbilanz für Startups

Als Gründer eines Startups habt ihr sicher etwas Besseres zu tun, als eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. So ein bürokratischer Quatsch! Immer diese Hürden.

Trotzdem: Ärgern bringt euch nicht weiter. Also ran an den Feind. Wir erklären euch wie es geht.

Wer braucht eine Eröffnungsbilanz?

Es gibt bilanzierungspflichtige und nicht-bilanzierungspflichtige Unternehmen. Klar, wer keine Bilanz aufstellen muss, braucht auch keine Eröffnungsbilanz. Doch wonach richtet sich die Bilanzierungspflicht?

Nicht-bilanzierungspflichtige Unternehmen

Für diese gibt es zwei Kriterien: Rechtsform und Umsatz. Wenn ihr FreiberuflerKleinunternehmer oder Kleinbetriebe seid, benötigt ihr keine Bilanz. 

  • Freie Berufe sind im § 18 Einkommensteuergesetz geregelt. Klassischerweise gehören dazu Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Künstler, aber auch viele Unternehmensberater, freie Ingenieure u.a. In Zweifelsfällen fragt ihr beim Finanzamt nach. 
  • Kleinunternehmer sind Betriebe, die nicht mehr als 17.500 Euro Einnahmen im Jahr haben. 
  • Kleinbetriebe sind Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sindz. B. Einzelunternehmen oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), und deren Umsatz 600.000 und Gewinn 60.000 Euro nicht übersteigt. 

Alle anderen Unternehmen sind per Gesetz zur doppelten Buchführung und Bilanzierung vergattert. 

Bilanzierungspflichtige Unternehmen 

Wenn ihr eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gründet, müsst ihr bei der Geschäftsaufnahme eine Eröffnungsbilanz aufstellen. In diesem besonderen Fall spricht man auch von eine Gründungsbilanz oder Anfangsbilanz. 

Kapitalgesellschaften, wie die UG (haftungbeschränkt) oder die GmbH, und Personengesellschaften, wie die KG oder oHG, werden ins Handelsregister eingetragen. 

Die Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz wird durch § 242 HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt. 

Was ist eine Eröffnungsbilanz? 

Die Eröffnungsbilanz ist eine Gegenüberstellung eurer Forderungen und Vermögenswerte auf der Aktivseite und eures Eigenkapitals sowie er Schulden auf der Passivseite. 

Diese Angaben werden für einen bestimmten Stichtag gemacht. Der Stichtag sollte natürlich der Tag der Gründung eures Unternehmens sein. 

Darüber hinaus enthält die Eröffnungsbilanz Mindestangaben. Diese sind: 

  • Name des Unternehmens 
  • Ort und Datum der Gründung 
  • Namen und Unterschriften der Geschäftsführer 

Auch laufende Unternehmen stellen jedes Jahr eine Eröffnungsbilanz auf. Damit eröffnen sie buchhalterisch ein neues Geschäftsjahr. Die Salden der Eröffnungsbilanz der neuen Periode spiegeln die Salden der Schlussbilanz der abgelaufenen Periode. 

Wann müsst ihr eine Eröffnungsbilanz aufstellen? 

Kleine GmbHs und haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaften müssen spätestens sechs Monate nach der Gründung eine Eröffnungsbilanz vorlegen. 

Vorher legt ihr einen Stichtag für die Aufstellung eurer Eröffnungsbilanz fest. Spätestens bei der Eintragung eurer Firma ins Handelsregister muss die Eröffnungsbilanz vorliegen. 

Da ihr normalerweise euer Startup bereits vorher gestartet habt, ist das Datum der Geschäftsaufnahme ein guter Stichtag für die Eröffnungsbilanz. 

Warum? Ganz einfach, ihr müsst von Anfang an eure Bücher korrekt führen. Und die Eröffnungsbilanz ist die Grundlage, auf der ihr die Buchführung startet. Wenn ihr beispielsweise eine Einnahme auf eurem Bankkonto verbucht, sollte der Anfangssaldo des Kontos vorher schon – als Eröffnungsbilanzposition – eingebucht worden sein. Sonst stimmt euer Kontensaldo nicht mit der Buchführung überein. Das sehen Finanzbeamten gar nicht gerne. 

Wie erstellt ihr eine Eröffnungsbilanz? 

EB erstellen

Die Eröffnungsbilanz ist auch nur ein Konto wie jedes andere, mit Soll- und Habenseite. Auf der Sollseite (rechts) werden die Passiva gebucht und auf der Habenseite (links) die Aktiva. 

Anders als bei laufenden Unternehmen steht ihr allerdings vor der Frage, wie ihr Gegenstände, die in das Geschäft eingebracht werden, bewertet. Mit welchem Wert setzt du deinen Laptop an? Wie bewertest du deine gebrauchten Büromöbel? 

Die Inventur 

Alle Vermögenswerte, die ihr in euer Unternehmen einbringt, müsst ihr auflisten und bewerten. Diesen Vorgang nennt man Inventur. 

Neue Gegenstände und Vorräte bewertet ihr mit den Anschaffungskosten. Diese sollten durch Kaufbelege nachgewiesen werden.  

Gebrauchte Gegenstände bewertet ihr mit dem Zeitwert. Ein Laptop wird zum Beispiel über drei Jahre abgeschrieben; das bedeutet: Wenn es ein Jahr alt ist, beträgt sein Wert noch ein Drittel des Netto-Neupreises. 

Auch für andere Gegenstände gibt es Abschreibungsfristen. Diese entnehmt ihr der Abschreibungstabelle des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). 

Die Aufstellung der Bilanz 

Die Gliederung eurer Bilanz sollte dem Gliederungsschema des § 266 HGB entsprechen. Die Wertansätze richten sich nach den §§ 246 bis 251 des Handelsgesetzbuches (HGB). 

Bevor ihr nun eine Vorlage “knödelt” oder aus irgendwelchen Quellen herunterladet, hier ein Tipp: Lasst die Bilanz vom Steuerberater erstellen oder, falls ihr eure Buchhaltung selbst in die Hand nehmt, benutzt eine gute Buchhaltungssoftware. 

Auf dem Markt gibt es viele Softwarelösungen für doppelte Buchführung und Bilanzierung. Wenn ihr von Anfang an ein solches Tool verwendet, ist eure Rechnungslegung konsistent und hält den Prüfungen des Finanzamtes Stand. 

Eure Buchhaltungssoftware sollte euch eine fertige Bilanzgliederung zur Verfügung stellen. Ihr bucht dann einfach eure Anfangsbestände in die entsprechenden Konten ein. 

Achtet darauf, dass ihr von Anfang an den richtigen Kontenrahmen verwendet, weil ein nachträglicher Wechsel des Kontenrahmens kompliziert ist. Die gebräuchlichsten Kontenrahmen sind der SKR (für Standardkontenrahmen) 3 und der SKR 4. Eure Buchhaltungssoftware stellt euch diese Kontenrahmen zur Verfügung. 

Kosten der Gründungsbilanz 

Wieviel der Steuerberater für eure Gründungsbilanz laut Gebührenordnung verlangen kann, hängt vom eingebrachten Stammkapital ab. Bei einem Stammkapital von 10.000 Euro können rund 250 Euro Gebühren anfallen. Der Berater kann aber mit seinem Honorar auch darunter bleiben. Wer fragt, kriegt Antwort. 

Jedenfalls muss eure Eröffnungsbilanz auch von einem Notar beurkundet werden, der ebenfalls nicht für Umme arbeitet.  

Wo bekommt ihr Hilfe? 

Früher oder später werdet ihr einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin brauchen. Besonders dann, wenn Buchführung und Steuern nicht gerade eure liebsten Hobbys sind. Manche Berater haben sich auf Startups spezialisiert. Generell sind die Kosten nicht so hoch, wie ihr vielleicht denkt. Und ein Steuerberater hat den Vorteil, dass er euch von vielen Sorgen in Bezug auf Steuern und Finanzen entlastet. Es ist ein Dschungel da draußen! 

Bilanzieren

Bei konkreten Fragen könnt ihr einfach euer Finanzamt anrufen. Dort bekommt ihr unentgeltlich kompetente Auskünfte.  

Im Internet gibt es ebenfalls Angebote. Die Steuerberatungsfirma Wolters Kluwer hat ein Tool zur Online-Erstellung einer Gründungsbilanz ins Internet gestellt. 

Bei den IHKen und bei euren Startercentern berät man euch gerne zu allen Formalitäten rund um die Firmengründung. 

In eurem Digital Hub gibt es vielleicht Beratungsangebote, die euch weiterhelfen. Oder der Hub bringt euch über sein Netzwerk in Kontakt mit Experten.   

So könnt ihr zum Beispiel am 17. Mai 2019 im Startercenter Bonn-Rhein-Sieg für 30 Euro ein Buchführungsseminar für Gründer besuchen. 

Fazit 

Willkommen in der Welt der doppelten Buchführung! Wenn ihr eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine andere Gesellschaft gründet, die ins Handelsregister eingetragen wird, müsst ihr eine Eröffnungsbilanz oder Gründungsbilanz aufstellen. 

Das ist eine Aufstellung eurer Vermögenswerte, Schulden und des Stammkapitals zu einem Stichtag – idealerweise dem Tag, an dem ihr euren Geschäftsbetrieb aufnehmt. 

Wer mit Buchhaltung nichts am Hut hat, lässt das am besten vom Steuerberater machen. Ansonsten solltet ihr eine gute Buchhaltungssoftware verwenden. Darüber hinaus gibt es Beratungsangebote bei Digital Hubs, Startercentern und IHKen. 

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